Etwa ein Viertel der deutschen Arbeitnehmer muss aufgrund einer Erkrankung vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Ursache dafür ist immer öfter eine psychische Krankheit.
Gegen das existenzielle Risiko der Berufsunfähigkeit haben sich aber erst etwa zehn Prozent der Beschäftigten in Deutschland abgesichert.
Was viele nicht wissen: Es besteht sogar die Möglichkeit der Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung.
Risikobaustein inklusive
Seit mehr als zehn Jahren besitzt jeder deutsche Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Lässt man sich einen Anteil seines Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln, kann man Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sparen. Und im Zusammenhang mit der bAV lässt sich auch ein Baustein zur Risikovorsorge wie die Berufsunfähigkeitsvorsorge realisieren. Konkret werde dabei ein Teil des Versorgungsbetrags nicht für das Ziel der Altersrente, sondern stattdessen zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos eingesetzt, erläutert Michael Reizel.
Er ist Chef der BVUK-Gruppe, die sich auf Beratung und Kommunikation im Themenbereich Vergütung und Versorgung spezialisiert hat. Wie weit der Schutz reiche, sei in der jeweiligen betrieblichen Vereinbarung zu regeln. Die Bedingungen dafür schafft der Arbeitgeber. Erst wenn er seinen Beschäftigten ein Angebot macht, das die entsprechenden Zusatzleistungen enthält, kann es zu einer umfassenden Absicherung kommen, so Reizel. Die BVUK-Gruppe konzipiert passgenaue Systeme insbesondere für mittelständische Unternehmen.
Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne Gesundheitsprüfung: Alter und Gesundheitsprüfung als potenzielle Ausschlusskriterien
Viele Beschäftigte erhalten aufgrund ihres Alters und gegebenenfalls vorhandener Vorerkrankungen keine Chance zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung. Und falls die entsprechende Möglichkeit doch existiert, dann zu sehr hohen Beiträgen beziehungsweise Zuschlägen.
Bei entsprechenden Rahmenbedingungen ist es allerdings als Unternehmen möglich, eine einheitliche Risikogruppe zu bilden und die oftmals obligatorische Gesundheitsprüfung durch die Beantwortung einiger Fragen zur Arbeitsfähigkeit zu ersetzen.
„Dieser kollektive Ansatz verhilft bereits heute vielen Arbeitnehmern zu einer Absicherung, die sie ansonsten nie erhalten würden – und die Beiträge sind sogar im Rahmen der gesetzlichen Grenzen noch von Steuern und Sozialabgaben befreit“, erklärt Michael Reizel.
Lediglich minimale staatliche Leistungen
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsabsicherung wurde vor etwa zwölf Jahren abgeschafft, stattdessen wurde die viel ungünstigere Erwerbsminderungsrente eingeführt. Die staatliche Hilfe im Berufsunfähigkeitsfall ist deshalb sehr niedrig.
Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung im Rahmen der bAV kann durch die Auszahlung einer Rente die Differenz zwischen dem früheren Einkommen und den deutlich niedrigeren staatlichen Einkünften bei einer Berufsunfähigkeit verringern oder schließen.
Diese Rente wird im Regelfall ausgezahlt, wenn beim Versicherten eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent konstatiert wird.
Diese Mitarbeiterbindung kostet nichts
Eine bAV ist also auch wegen der Option zur Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung lohnenswert. Der Erfolg sei aber, so Michael Reizel, immer vom Einsatz des Unternehmens abhängig. Je engagierter eine Firma diese Vorsorge anbiete, umso größer sei die Nachfrage durch die Beschäftigten. Motiviert sollte eigentlich jedes Unternehmen nicht nur wegen der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung sein, so Reizel: „Neben der sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten kann die Betriebsrente als Instrument eingesetzt werden, um hoch qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und Mitarbeiter langfristig zu binden.“
Das Spezielle dabei: Diese Form der Mitarbeiterbindung gibt es quasi zum Nulltarif – stattdessen sparen die Firmen sogar bares Geld. Michael Reizel: „Die bAV senkt Steuerlast und Lohnnebenkosten. Zum einen, weil die Beiträge zur bAV zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben zählen.
Außerdem sind die Beiträge in eine bAV für den Arbeitgeber im Unterschied zu Gehaltszahlungen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen sozialversicherungsfrei.“