Für junge Eltern ist ein Kind eine große Herausforderung und Aufgabe, auf die es sich schon im Verlauf der Schwangerschaft gut vorzubereiten gilt. Die obligatorische Erstausstattung fürs Baby ist dabei meist das geringste Problem. Viel komplizierter erscheinen den meisten Eltern die bürokratischen und finanziellen Änderungen, die mit der Geburt ihres Kindes einhergehen. Damit man nach der Entbindung genug Zeit hat, um den neuen Erdenbürger gebührend willkommen zu heißen, sollte man diese Dinge auf jeden Fall frühzeitig in die Wege leiten.
Babypause, Elternzeit
Wenn man als Arbeitnehmer in Elternzeit gehen möchte, muss man diese frühzeitig bei seinem Arbeitgeber beantragen. „Der Antrag muss diesem spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Das heißt, dass Frauen ihren Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt vorlegen müssen. Denn sie genießen acht Wochen nach der Entbindung noch Mutterschutz„, erklärt Rechtsanwalt Armin Jäger aus Würzburg. Daher beginnt die Elternzeit auch frühestens acht Wochen nach der Entbindung. Wollen Väter unmittelbar nach der Geburt bei ihrer Familie sein, müssen sie den Antrag auf Elternzeit bereits sieben Wochen vor dem geplanten Geburtstermin bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. „Bei der Beantragung der Babypause müssen sich beide Partner festlegen, wie sie die zwei Jahre nach Beginn der Elternzeit gestalten wollen„, weist Armin Jäger hin. Es muss dem Arbeitgeber dabei nämlich mitgeteilt werden, ob man ein oder zwei Jahre lang pausieren will und ob man zum Beispiel im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten will. „Von der Vereinbarung für die zwei Jahre können Beschäftigte nur wieder abweichen, wenn der Arbeitgeber zustimmt„, erklärt Jäger. Entsprechend gut bedacht sollte der Antrag auf Elternzeit sein. Ist das zweite Jahr der Elternzeit vorbei, können sich Eltern überlegen, noch ein weiteres Jahr zu beantragen. „Aber auch diese Verlängerung muss beim Arbeitgeber sieben Wochen vor dem Ende der zweijährigen Elternzeit beantragt werden„, sagt Armin Jäger.
Elterngeld
Werdende Eltern haben auch einen Anspruch auf Elterngeld. Das wird für höchstens 14 Monate gezahlt. Alleinerziehende haben bei der Beantragung im Großen und Ganzen kein Problem – bei Paaren ist es ab und an etwas schwieriger. „Bei Paaren sieht der Gesetzgeber eine Besonderheit vor: Sie erhalten die staatliche Leistung nur dann für 14 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen„, erklärt Armin Jäger. Geht zum Beispiel nur die Mutter in die Babypause, bekommt die Familie für höchstens zwölf Monate das Elterngeld. Nimmt jedoch auch der Vater für mindestens zwei Monate eine Auszeit, erhält die Familie die Förderung für den kompletten Zeitraum von 14 Monaten. Beantragt wird das Elterngeld bei der Elterngeldstelle. Diese ist meist beim Jugendamt angesiedelt. „Das Elterngeld können Mütter und Väter erst beantragen, wenn der Nachwuchs auf der Welt ist. Dann muss der Antrag bei der Elterngeldstelle binnen von drei Monaten eingehen„, so Jäger. Anmerk. der Redaktion: Das Elterngeld wird auch rückwirkend gezahlt.
Mutterschaftsgeld
Im Verlauf der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie am Entbindungstag selbst bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen Mutterschaftsgeld. Dieses kann jedoch frühestens sieben Wochen vor dem Entbindungstermin bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden, da die dafür benötigte ärztliche Bescheinigung erst eine Woche vor Schutzfristbeginn ausgestellt werden darf. Die Schutzfrist selbst beginnt auch erst sechs Wochen vor der Geburt.
Kindergeld
Erziehungsberechtigte haben in Deutschland darüber hinaus auch einen rechtlichen Anspruch auf Kindergeld. Der Antrag wird an die Familienkasse der örtlichen Arbeitsagentur gestellt und sollte idealer Weise rechtzeitig dort eingehen: „Das Kindergeld kann rückwirkend für das laufende sowie höchstens für vier abgelaufene Jahre gezahlt werden, wer keine Ansprüche verfallen lassen will, muss für den Antrag also die entsprechenden Fristen einhalten„, erklärt Rechtsanwalt Armin Jäger. Neben dem eigentlichen Kindergeldantrag muss auch eine beglaubigte Geburtsurkunde dem Antrag beigelegt werden.
Lohnsteuerkarte
Seit die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt wurde, werden Daten wie die Geburt eines Kindes nach Eintragung im Melderegister automatisch an das Finanzamt übermittelt und finden entsprechend beim Lohnsteuerabzug des Arbeitnehmers Berücksichtigung.
Versicherungen
Auch in Sachen Versicherung sollten sich frischgebackene Eltern auf jeden Fall frühzeitig informieren. Mit ihrer neuen Rolle geht nämlich auch ein erheblicher Anstieg ihrer Verantwortung einher. Der Hauptverdiener der Familie sollte zum Beispiel über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken. „Wer schon eine Risikolebensversicherung hat, kann nach der Geburt eines Kindes eventuell ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungssumme erhöhen„, erklärt Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen. Dabei empfiehlt er, als Versicherungssumme etwa das Fünffache des Jahresnettoeinkommens anzusetzen. Eine Risikolebensversicherung ist als Vorsorge auch insbesondere dann angemessen, wenn bereits finanzielle Belastungen bestehen – zum Beispiel aus dem Kauf oder Bau einer Immobilie. Auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit muss nach der Geburt eines Kindes durch eine entsprechende Versicherung des Hauptverdieners minimiert werden. „In jungen Jahren ist der gesundheitliche Zustand meist noch gut und der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mühelos möglich„, weiß Dieter Sprott. Bei der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollten ca. 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens anvisiert werden, empfiehlt Sprott.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie der Name schon sagt, sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung den Fall ab, dass man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört damit zu den Invaliditätsversicherungen und kann zum Beispiel auch gut in Kombination mit einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Im Falle der Fälligkeit der Leistung kommt es dann zu einer vorher im Vertrag geregelten Rentenzahlung für die Versicherten. Auch der Beruf, den man ausübt, muss vorher im Vertrag genauestens festgehalten werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sehr sinnvolle Sache, gerade, wenn man einmal bedenkt, wie schnell etwas passieren kann. Und wenn man dann noch Familie hat, dann muss man einfach eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Unterschiedliche Tarife für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben sich aus dem Alter, dem Beruf, den man ausübt, der Vertragsdauer und aus noch weiteren Faktoren. Eine umfangreiche und individuelle Beratung sollte jeder nutzen, um die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung für sich zu finden. Denken Sie an die Zukunft, bevor es zu spät ist! Vergleichen Sie jetzt!